Die Befristung von Arbeitsverhältnissen wird immer beliebter und kommt gerade bei Berufseinsteigern immer häufiger zur Anwendung. So war im letzten Jahr laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln mehr als jeder Dritte Arbeitnehmer unter 25 Jahren (35 %) befristet beschäftigt.
Bei den 40- bis 45-Jährigen galt das hingegen nur für etwa jeden Fünfzehnten Arbeitnehmer (6,5 %). Unter allen Erwerbstätigen (ohne Auszubildende und Freiberufler) liegt der Wert der befristeten Beschäftigungen bei 10 %, das heißt jeder Zehnte hat einen Arbeitsvertrag auf Zeit.
Der Grund für die steigende Beliebtheit von befristeten Arbeitsverhältnissen liegt in der höheren Flexibilität für den Arbeitgeber, denn er kann Arbeitsverträge entsprechend des betrieblichen Bedarfs an Arbeitsleistung, zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder zur Erprobung schließen. Das Arbeitsverhältnis endet außerdem mit der vereinbarten Zeit und bedarf daher keiner Kündigung.
Bei der Ausgestaltung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist aber Vorsicht geboten, da das Teilzeit- und Befristungsgesetz enge Voraussetzungen vorsieht, die es einzuhalten gilt um beispielsweise einer Entfristungsklage vorzubeugen. Im Zweifelsfall sollte daher anwaltlicher Rat eingeholt werden.