Rechtsanwalt Michael P. Zemann

ZAK Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht Köln
50829, Köln
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Zivilrecht Versicherungsrecht Verkehrsrecht

Rechtsprodukt

Beratung bei Bußgeldbescheiden im Straßenverkehr

Vertretung in Bußgeldverfahren und Gerichtsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Angebot

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder zu geringer Abstand können zu einem Bußgeldbescheid durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde führen. Der Bußgeldbescheid gibt an, welche Sanktionen für die Ordnungswidrigkeit ausgesprochen wird.

Neben einer Geldstrafe kann die Sanktion in einem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten nach sich ziehen Die Höhe der Sanktion richtet sich nach dem Vergehen und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Rechtsanwalt kann für sie den Bußgeldbescheid prüfen, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten beantragen, für sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und ihre Interessen in einem etwaigen Gerichtsverfahren vertreten.

Wenn sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten haben, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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