Das hat der BGH in seiner Entscheidung zu § 321Abs. 1 FamFG am 21.11.2012 entschieden. Danach muss in der Hauptsache eine Sachverhaltsaufklärung auch dann durch Gutachten erfolgen, wenn landesrechtlich ein Gutachten der Unterbringungsanordnung beizufügen ist und beigefügt wurde (BGH XII ZB [...]
Artikel
09.01.2013