Das Sozialgericht Leipzig hat am 24.03.2015 entschieden, dass in der einschränkenden Auslegung von §11a III S. 2 SGB II nicht alle Beträge, die eine Pflegemutter erhält, anrechnungsfrei sind. Die 1.500 € “Vergütung” für die Aufnahme des Pflegekindes im vorliegenden Fall sollen nur in Höhe des [...]
Artikel
03.04.2015