Es kommt darauf an.
Gemeinden und Städte können gem. Art. 5 KAG zur Aufwandsdeckung von Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge fordern. Gilt dies aber auch, wenn kein direkter Nutzen an der neuen Einrichtung besteht? Denn neuere [...]
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05.11.2013