Hierzu durfte das BVerfG in seiner Entscheidung 1 BvR 2695/13 vom 17.03.2014 Stellung nehmen. Was war passiert: Es wurde ein Kindswohlgefährdung bei den Eltern angenommen, ein geeigneter Therapieplatz stand aber noch nicht zur Verfügung für eine Fremdunterbringung. Das AG entzog trotzdem die [...]
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18.03.2015