So zumindest hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden: Leistungen nach §16 f SGB II können danach auch präventiv erbracht werden, um Arbeitslosigkeit/Bedürftigkeit zu verhindern, solange Leistungen nach dem SGB II erbracht werden.
Die individuelle Situation muss hierbei berücksichtigt [...]
Artikel
26.05.2015