Wer einen Missbrauchsfall an das Bundesfamilienministerium melden möchte, sollte sich bewusst sein, dass dieser Besuch in einer Gefährdungsmeldung an das Jugendamt enden kann und dann ein (Teil-)Sorgerechtsverfahren nach §1666 BGB iniitiiert werden kann. SO schaut gelebte Demokratie aus. [...]
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29.04.2015