Dass dieser einfache Rechtssatz immer noch nicht von jedem Jugendamtsmitarbeiter gekannt oder berücksichtigt wird, liegt auf der Hand. Gerade deshalb sei auf die Entscheidung des BverfG 1 BvR 1178/1 nochmals hingewiesen:
Daher müssen die Eltern ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv „unter [...]