Das sozialgerichtliche Verfahren kennt – anders als andere Prozessordnungen – eine Missbrauchsgebühr für den Fall, dass eine Person ein Verfahren fortbetreibt, obwohl die Rechtsverfolgung sinnlos ist und keine Aussicht auf Erfolg bietet.
§192 SGG lautet insoweit
(1) Das Gericht kann im Urteil [...]