Ab heute gelten neue Pfändungsfreigrenzen: Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich auf 1.049,50 € für eine alleinstehende Person und damit um ca. 20 €.
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01.07.2013
Ab heute gelten neue Pfändungsfreigrenzen: Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich auf 1.049,50 € für eine alleinstehende Person und damit um ca. 20 €.