Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab Juli auf mindestens 1.073,88 EUR für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Die Zusatzbeträge für UNterhaltspflichten erhöhen sich ebenfalls um ca. 9 € für die erste Person.
Danach beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag nach §
850c Abs. 1 und 2 [...]