Auf eine entsprechende Entscheidung des VG Dresden verweisen die Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte. Nach der Interpretation des Verwaltungsgerichts Dresden ist der in der sächsischen Verfassung garantierte Begriff der Lernmittelfreiheit weit zu verstehen und nicht nur auf Schulbücher [...]
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12.07.2011