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21.09.2010
Keine isolierte Sicherheitsklage bei §648a BGB ohne Vorleistungsrisiko
Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Denn ansonsten würde der vollständig und mangelfrei Leistende schlechter gestellt werden, weshalb das Recht aus §648a BGB nur bei Vorleistungen (auch im Sinne von noch zu erbringenden Mangelnachbesserungen) besteht. Die insoweit umstrittene [...]