Darauf weist der Bundesgerichtshof in einer Pressemittelung vom gestrigen Mittwoch hin:
Die Frage, ob Tierhaltung erlaubt sei, erfordere eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Belange der Beteiligten. Ein generelles, ausnahmsloses Verbot in vorformulierten Mietverträgen stünde [...]