Schwerbehinderte, also Personen mit einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr, erhalten gem. §85 SGB IX einen besonderen Kündigungsschutz. Zwar ist eine Kündigung danach nicht vollständig verboten, bedarf aber der Zustimmung des Integrationsamtes.
Behinderte, die nicht schwerbehindert [...]
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26.04.2013