Wer Barunterhalt für ein minderjähriges Kind schuldet, ist verpflichtet, solange sein Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, um den Mindestbarunterhalt zu bedienen, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, selbst wenn er aufgrund einer 43-Stunden-Woche bereits vollschichtig arbeitet (OLG [...]
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04.08.2015