Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt. Zwar seien Grundrechte in beruflicher und infomatorischer Hinsicht betroffen, wenn Computer herangezogen werden. Dies sei aber gerechtfertigt durch die – verfassungsmäßig manifestierte – Gebührenfinanzierungsfunktion. Das Grundrecht [...]
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27.10.2010