von Rechtsreferendarin Sandra Lux
Das Fischereirecht gibt nach Art. 1 Abs. 1 S.1 BayFiG die Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische zu fangen.
Zur Ausübung dieses Rechts verleiht das Gesetz in seinem Art. 63 dem Berechtigten die Befugnis, fremde Ufergrundstücke zu betreten.
Denkt [...]