Weil es sich noch immer nicht überall herumgesprochen hat: Entgegen der bisherigen Auffassung des BSG ist bei Eingliederungsverwaltungsakten ein Aushandeln nötig http://www.rechtsanwalt-langhans.com/noch-mehr-eingliederungsvereinbarung-doch-aushandeln-notig/
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16.06.2014