Endlich ist es wieder möglich, eine gesonderte Beschwerde bei Verfahrensverzögerungen einzulegen. Während die bisherige Verzögerungsrüge ohne wirkliche Auswirkungen war, soll die Beschleunigungsrüge den Entscheidungen des EGMR Rechnung tragen.
Der neue §155b FamFG und §155c FamFG sollen dem [...]
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28.10.2016