Seit dem 01.08.2013 ist eine maßgebliche Insolvenz- oder Überschuldungsgefahr für in der GKV Pflichtversicherte gebannt: Nunmehr ist es möglich, dass Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung erlassen werden. Dies ist aber nur in eingeschränktem Rahmen für die Zeiträume [...]
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06.08.2013