um in das Privileg eines Anscheinsbeweises zu kommen. Die bisherige Rechtsprechung des BGH, nämlich dass durch zeitnahme Verwendung einer abhandengekommenen Bankkarte ein Anscheinsbeweis für die illegitime Mitführung des PINs oder Notierung desselben auf der Karte besteht, den der Kunde [...]
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17.01.2012