Der BGH hat die Entscheidungsgründe zu I ZR 18/11veröffentlicht.
Die Leitsätze lauten
a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt,
kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer
seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht [...]