Rechtsanwalt Michael Langhans

Michael Langhans Rechtsanwalt
86609, Donauwörth
Rechtsgebiete
Sozialrecht Familienrecht Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
04.07.2013

Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch bleibt erhalten bei Wechsel Vollzeit in Teilzeit

Auf die entsprechende Entscheidung des EuGH weist Kollege Pawlik hin: Durch den wechseln von Vollzeit in Teilzeit ändert sich am Urlaubsrestanspruch nichts, dieser muss (die Zahl der Tage entsprechend) anhand der Vollzeitbeschäftigung bestimmt werden.