Darauf weist das Arbeits- und Sozialministerium hin: Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland können dann in Deutschland eine Zulassung als Fachkraft zum Deutschen Arbeitsmarkt erlangen, wenn sie eine der deutschen Fachausbildung gleichwertige Ausbildung nachweisen können und eine Arbeitsstelle [...]
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12.08.2013