Morgen schreibe ich (mal wieder...) eine Scheinklausur im Strafrecht. Nach herrschender Bibliotheksmeinung ist "Körperverletzung mit Todesfolge" ein heißes Eisen. Insbesondere den "Gubener Hetzjagd"-Fall (BGHSt 48 34 = NJW 2003, 150) solle man sich ansehen. Es ist ein schönes Gefühl, wenn man gleich weiß, worum es geht, weil man sich damit schon mal, aus mehr oder weniger, eigenem Antrieb befasst hat.
Es geht, kurz gesagt, um die Frage, ob man sich wegen Körperverletzung mit [...]
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21.07.2011