Beim Wiederholen des allgemeinen Teils des Schuldrechts, stieß ich gerade auf eine interessante Meinung, die ich so nicht erwartet hätte.
Man kennt diese Discobesuchsfälle: Der Türsteher weist einen Besucher an der Tür aufgrund seiner Hautfarbe ab. Daraufhin wird der Betreiber der Diskothek zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
Es besteht also faktisch ein Kontrahierungszwang für Diskotheken nach dem AGG.
Denkbar wäre ein solcher Zwang auch aufgrund § 826 BGB. Ob man diesen [...]
Artikel
31.08.2011