In Bodenmais im Bayerischen Wald wird bald über ein fast 500 Jahre altes Recht entschieden. Der Verein Nutzungsberechtigter am unverteilten Gemeindeeigentum beruft sich auf einen Freiheitsbrief aus dem Jahr 1522, indem Vorfahren der Vereinsmitglieder verschiedene Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Es kam zu Problemen beim Verkauf von Gemeindeeigentum.Um Klarheit zu schaffen, entschied sich der Marktgemeinderat, Feststellungsklage zu erheben.
Näheres: pnp.de
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12.10.2011