Jeder, der sich mal ne viertel Stunde mit Recht beschäftigt hat, weiß um die Bedeutung des Schildes "Für Garderobe keine Haftung". Wer nicht, kann's googeln.
Gestern stieß ich auf ein Schild, dass eine ähnliche Stoßrichtung hat:
Die Frage, ob trotzdem ein Verwahrungsvertrag zustande käme, wenn ich meine stets griffbereite Schatzkiste dennoch abgegeben hätte, kam mir zwar kurz in den Sinn, wurde jedoch zugunsten des schönen Abendverlaufes verdrängt :)
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30.01.2011