In strafrechtlichen Klausuren heißt die Fallfrage oft lapidar: "Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?". Wird im Sachverhalt eine Körperverletzung geschildert, scheint es oft ganz einfach.
Laien, die sich den Sachverhalt dann durchlesen, kommen meist vorschnell mit "Körperverletzung und was ist da jetzt dran so schwer!?". Unter Umständen schaffen sie auch noch die schwere oder gefährliche Körperverletzung.
Wenn man dann Tatbeständen wie Aussetzung, unterlassene [...]
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08.07.2011