Gestern bekam ich eine Erbrechtsklausur heraus, in der sich ein schönes Beispiel dafür findet, dass es in Jura immer wieder auf den Korrektor ankommt.
Da im Sachverhalt mitgeteilt wurde, dass der Erblasser sein Testament am 1. Januar um 4 Uhr früh verfasst hatte und das auch noch auf der Rückseite einer Einladung zu einer Silvesterparty, kam ich auf die Idee, kurz zu diskutieren, ob er vielleicht in Folge von Alkoholgenuss testierunfähig gewesen sein könnte. Mangels weiterer [...]
Artikel
12.04.2011