Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge
Bundesgerichtshof klärt bereicherungsrechtliche Rückabwicklung Neckargemünd, 29.07.2015 – Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln, wenn sie über ihr Recht zum Widerspruch nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof bereits mit zwei Urteilen vom