Volksbank Kraichgau unterliegt im Auskunftsprozess über Provisionen gegen Kunden
Kickbacks müssen offengelegt werden! Ein Kunde der Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim obsiegt im Streit, ob die Bank ihm verheimlichen darf, welche Provision (im Juristendeutsch “Rückvergütung”, Kickback) für die Empfehlung eines Schiffsfonds erhalten hat, den sie im Jahre 2002 empfahl. Michael Minderjahn von Nittel | Kanzlei für Bank- und