Rechtsanwalt muss über Mandatsablehnung unverzüglich entscheiden
Bereits vor dem Zustandekommen des eigentlichen Mandatsvertrages steht die Wahrung der Interessen des Mandanten im Vordergrund anwaltlicher Pflichten. Deren Verletzung kann zur Haftung des Anwalts für aufgrund einer ihm zuzurechnenden, unmäßigen Verzögerung entstandene Schäden führen. Gemäß § 44 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Anwalt, der ein