Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen Die Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG ist nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter zuständig, sie vergibt auch Immobiliendarlehen. Dass sie dabei fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat, kommt sie teuer zu stehen. Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-04 O 294/13) verurteilte