Gute Chancen für Kreditnehmer zur Durchsetzung des Widerrufsrechts Neckargemünd 23.07.2015 – Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg in drei im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 (Az.: 25 O
Artikel
23.07.2015