Rechtsanwalt Mathias Nittel

Erbrecht, Bankrecht, Anwaltshaftung
76275, Ettlingen
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Erbrecht
20.05.2014

Irreführende Werbung für Genussscheine

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Bank muss Chancen und Risiken ausgewogen darstellen Genussscheine zur Finanzierung von Unternehmen sind in den letzten Jahren in Mode gekommen. Vielfach werden sie inzwischen zur Finanzierung von Projekten eingesetzt, die früher den in Verruf gekommenen geschlossenen Fonds vorbehalten waren. Anbieter und Vertreiber von Genussscheinen werben

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