Güteantrag: Kein Schadenersatz wegen vergessener Vollmacht
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015 – Zahlreiche Verfahrensordnungen von staatlich anerkannten Gütestellen schreiben vor, dass ein Anwalt seine Bevollmächtigung zur Stellung des Güteantrags nachweisen muss. Üblicher Weise geschieht das durch Beifügung einer Vollmacht zum Güteantrag. In mehreren Fällen, in denen wir Mandanten vertreten, haben