Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB (Deutsche Kreditbank AG)
Kammergericht bestätigt Darlehenswiderruf 06.07.2015 – Eine von der Deutsche Kreditbank AG (DKB) im Jahr 2008 verwendete Widerrufsbelehrung war fehlerhaft und hat die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Der Darlehensnehmer konnte den mit der Bank geschlossenen Darlehensvertrag daher auch noch im Jahr 2014 wirksam widerrufen. Zu