Erfolg gegen die Commerzbank AG bei Phishing
Mit Urteil des LG München vom 18. Februar 2014 konnte die Kanzlei Nittel sich für eine Mandantin gegen einen Anspruch der Commerzbank AG erfolgreich erwehren (Urteil noch nicht rechtskräftig). Die Mandantin hatte von einer “Internetbekanntschaft” das Angebot erhalten, dass ihr zunächst ein höherer Geldbetrag überwiesen