Anwaltshaftung wegen unzureichender Güteanträge
Güteanträge, die bei staatlich anerkannten Gütestellen gestellt werden, müssen individualisiert werden, um die Verjährung zu hemmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteile vom 18. Juni 2015 – III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14). Mehr als 1.000 Klagen geschädigter Anleger, deren Anwälte unzureichende Güteanträge gestellt