26.06.2015 - Der vom Emissionshaus Münchmeyer & Petersen (MPC) aufgelegte Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG steht vor der Zahlungsunfähigkeit. Wie in einem Rundschreiben der Treuhänderin vom 23. Juni 2015 mitgeteilt wurde, reichen die erzielten Chartereinnahmen und vorhandenen Reserven nicht aus, um den Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken nachzukommen. Zwei der fünf Schifffahrtsgesellschaften werden, wie der Mitteilung der TVP zu entnehmen ist, den Kapitaldienst mit Chartereinnahmen voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 abdecken können. Bei den übrigen drei Gesellschaften sei die Liquiditätsreserve soweit reduziert, dass diese in absehbarer Zukunft den Kapitaldienst nicht mehr leisten können. Eine Insolvenz von drei der fünf Einschiffgesellschaften sei ohne erhebliche Nachschüsse der Gesellschafter nicht zu vermeiden, so die Treuhänderin TVP. Für die Anleger, die in den im Februar 2008 aufgelegten Fonds unter anderem auf Vermittlung der comdirect private finance AG rund 90 Mio. € investiert haben, ist der Totalverlust ihres investierten Kapitals damit nur noch eine Frage der Zeit.
Gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Wurden Anleger im Vorfeld der Beteiligung am MPC-Fonds CPO Nordamerika Schiffe 1 falsch beraten oder durch Prospekte falsch informiert, können sie das verlorene Kapital im Wege des Schadenersatzes von ihrem Berater und den Gründungsgesellschaftern des Fonds zurückbekommen. Bei unseren Mandanten konnten wir feststellen, dass sie über zahlreiche Aspekte, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären, nicht informiert wurden:
- Den Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass rund 37% des von den Anlegern investierten Kapitals für andere Zwecke als die Anschaffung der Schiffe verwendet wurde. Eine so hohe Verwendung der Anlegergelder für so genannte Weichkosten (Zinsen, Provisionen, Vergütungen für verschiedene Dienstleistungen) hat einen entscheidenden Einfluss auf die Rentabilität einer Geldanlage. Daher hätte hierüber sowohl im Prospekt aufgeklärt, als auch in der Beratung gesprochen werden müssen. (BGH Az.: II ZR 329/04)
- In dem Fondskonzept waren Vertriebsaufwendungen in Höhe von 24% des von den Anlegern investierten Eigenkapitals vorgesehen. Wie das OLG Schleswig (Az.: 5 U 76/13) in einem gegen die comdirect bank AG im Zusammenhang mit der Beratung zu einem anderen MPC-Schiffsfonds geführten Rechtsstreit festgestellt hat, wäre über interne Vertriebskosten in dieser Höhe in der Beratung ungefragt aufzuklären gewesen. Eine solche Aufklärung ist in keinem der uns bekannten Fälle erfolgt.
- Nach der Konzeption des MPC-Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 wurde mit einem jährlichen Anstieg der Schiffsbetriebskosten von 3% kalkuliert. Dieser Ansatz war unvertretbar niedrig. Nach uns vorliegenden Studien zur Entwicklung der Schiffsbetriebskosten bei deutschen Containerschiffen sind die Betriebskosten in der Größe der Fondsschiffe zwischen 2000 und 2007 um 115 % gestiegen. Dies entspricht 16,5% p.a. Darüber, wie sich die Schiffsbetriebskosten in der Vergangenheit entwickelt haben, war in den Beratungsgesprächen und im Fondsprospekt nicht die Rede.
- In der einschlägigen Wirtschaftspresse (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Handelsblatt, Financial Times Deutschland), die der Anlageberater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 302/07) auzuwerten hat, gab es in den Jahren 2007 und 2008 zahlreiche Berichte, die eine negative Entwicklung der weltweiten Handelsschifffahrt, sinkende Charterraten durch Überkapazitäten, massiv gestiegene Schiffsbetriebskosten und in deren Folge auch für die Schiffsfonds aufzeigten. Wie das Landgericht Baden-Baden (Az.: 3 O 296/13) für eine Beratung zu einer anderen Schiffsfondsbeteiligung Mitte 2007 festgestellt hat, hätte über diese negativen Presseberichte zur Situation des konkreten Marktes in dem Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen.
Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG, die beispielsweise über die vorgenannten Punkte durch ihre Berater nicht informiert wurden, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem MPC-Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-schiffsfonds-cpo-nordamerika-schiffe-1-hilfe-fuer-anleger.html
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