In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Niemand muss ohne Krankenversicherungsschutz sein. So schreibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V schon seit dem 1. April 2007 vor, dass Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren,versicherungspflichtig sind. Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Versicherungspflicht auch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Nachteil dieser Versicherungspflicht ist, dass sich im Falle erst späterer Versicherung rückwirkend bis zum Jahr 2007 in der GKV bzw. 2009 in der PKV enorme Beitragsrückstände ansammeln können.
Beispiel: Wer sich im April 2012 wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert hat, musste rückwirkend auch die Beiträge bis 2007 bezahlen. Bei einem Monatsbeitrag von 300,00 € ein Betrag von 18.000 € - gerechnet ohne etwaige Säumniszuschläge.
Dieser Umstand, der viele Menschen, die bislang ohne Krankenversicherungsschutz waren, auch davon abhielt, in die Krankenversicherung zurück zu kehren, wurde nun auch von der Bundesregierung erkannt und erheblich zu Gunsten der Versicherten abgemildert, um die Zahl der Personen ohne Versicherungsschutz in der GKV oder PKV zu verringern.
Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ermöglicht es "Neuversicherten" bis zum 31.12.2013 regelmäßig, in die GKV mit vollständigem Schuldenerlass zurück zu kehren. In der PKV wird der ansonsten fällige Prämienzuschlag im Allgemeinen erlassen.
Wer bislang ohne privaten oder gesetzlichen Versicherungsschutz ist, sollte sich also unbedingt bis Ende des Jahres 2013 bei einer Krankenversicherung wieder anmelden um möglichst günstig wieder Krankenversicherungsschutz genpeßen zu können.
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23.10.2013