Bereits heute ist die elektronische Kommunikation mit den rheinland-pfälzischen Sozialgerichten Tagesgeschäft: Per Computer können Klagen erhoben, Berufungen eingelegt oder Schriftsätze übermittelt werden. Auch bei den Gerichten ist die Bildschirmarbeit nicht mehr wegzudenken. Seit 1. Dezember erstreckt sich das computergestütze Prozessmanagement bei den Sozialgerichten in Mainz und Speyer auf ein neues Terrain.
Im Rahmen eines Pilotprojektes werden die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz elektronisch geführten und übermittelten Verwaltungsakten unmittelbar am Bildschirm abgerufen. Medienbrüche gehören damit der Vergangenheit an. Denn bisher wurden diese Akten für die Durchführung des Gerichtsverfahrens ausgedruckt und zur Prozessakte genommen.
Um diesen Schritt zu gehen, wurden nicht nur die Arbeitsplätze der teilnehmenden Richter mit geeigneter Hardware aufgerüstet, sondern auch Sitzungssäle und Beratungszimmer. „Das Projekt ermöglicht erste Erfahrungen der rheinland-pfälzischen Sozialgerichtsbarkeit mit der papierlosen Fallbearbeitung, nachdem bereits im Jahre 2006 der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt werden konnte“, macht der Präsident des Landessozialgerichts Ernst Merz deutlich. Und die Entwicklung in Richtung e-Justiz nimmt Fahrt auf. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sollen Anwälte, Sozialverbände und Behörden verpflichtet werden, bis spätestens 2022 nur noch in elektronischer Form mit den Gerichten zu kommunizieren. „Dieses Ziel ist sehr ehrgeizig. Aber bereits heute werden die Akten bei vielen Leistungsträgern nur noch am Bildschirm bearbeitet und die Kommunikation mit dem Sozialgericht erfolgt elektronisch. Dieser Trend wird sich durch das neue Gesetz deutlich verstärken. Dem dürfen sich die Gerichte im Sinne einer modernen und bürgerfreundlichen Justiz nicht verschließen. Wir wollen diesen Prozess daher aktiv mitgestalten“, so Merz. Ziel des zunächst auf ein Jahr angelegten Projekts ist es auch zu überprüfen, ob die Sozialgerichte mit einer angemessenen technischen Ausstattung bei einer elektronischen Aktenführung einen vergleichbar effektiven Rechtsschutz gewährleisten können, wie dies heute mit den Papierakten gelingt.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, PM 20/2012 vom 11.12.2012
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12.12.2012