Aufsatz von Klerks in info also 5/2014:
http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_14_05.pdf
Der Autor befasst sich mit der Problematik der Geltendmachung von Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II durch sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz, insbesondere mit auch der Entscheidung des LSG NRW vom 17.04.2014 (Az. L 19 AS 485/14 B ER), das davon ausgeht, dass vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit KdU nur dann erlangt werden könne, wenn konkrete Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare Notlage droht.
Artikel
03.12.2014