Nach der Vereinbarkeit von Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/11966) die Fraktion Die Linke. Das Bundesverfassungsgericht habe Leistungen, die „erheblich unter dem Hartz-IV-Niveau liegen“, als verfassungswidrig erklärt. Jedoch würden Betroffene von Hartz-IV-Sanktionen unter dieses Niveau fallen, schreibt die Fraktion. Weiterhin fragt die Fraktion die Bundesregierung, ob die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern Vorgaben zur Sanktionsquote macht, beispielsweise in Form von Sanktionsprozentzahlen.
hib Nr. 123 vom 06.03.2013
Die spannenden Antort bleibt abzuwarten.
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06.03.2013