Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
18.04.2014

Unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld rechtmäßig

Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des  Bundesverfassungsgerichts entschieden. Weder der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) erfordert eine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung.

BVerfG, Beschluss vom 26. März 2014, Az. 1 BvR 1133/12; PM 36/2014