Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
18.11.2014

Und wieder: GdB 50 bei systemischer Mastozytose

In einem weiteren Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 13 SB 56/14) hat der Freistaat Bayern, v.d.d. Landesversorgungsamt Bayreuth, bei meinem an systemischer Mastozytose (ICD-10: Q 82.2) leidenden Mandanten einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt, nachdem außergerichtlich lediglich ein GdB von 30 festgestellt worden war.

Die gerichtlich bestellte Sachverständige hat im Zuge des Klageverfahrens angegeben, dass ein GdB von 50 für die systemische Mastozytose zustandsgerecht gerecht. Dem hat sich der beklagte Versorgungsträger dann angeschlossen und ein entsprechendes Anerkenntnis (§ 101 SGG) abgegeben.


Siehe auch:

GdB bei systemischer Mastozytose

Allgemeines zum GdB