Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
21.11.2013

Steuerberater darf im Behindertenrecht keinen Widerspruch einlegen

Ein Steuerberater kann für einen Dritten zwar einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Insoweit darf er als Bevollmächtigter nicht zurückgewiesen werden. Im Widerspruchsverfahren gegen einen Feststellungsbescheid darf ein Steuerberater aber nicht mehr tätig werden. Widerspruchs gegen einen Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht. Denn die Führung eines Widerspruchsverfahrens erfordert eine gezielte rechtliche Prüfung. Die damit verbun­dene Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der nach § 5 Abs 1 RDG maßgeblichen Umstände auch nicht als erlaubte Neben­leistung eines Steuerberaters anzusehen.


BSG, 14.11.2013, Az. B 9 SB 5/12 R