Ein Steuerberater kann für einen Dritten zwar einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Insoweit darf er als Bevollmächtigter nicht zurückgewiesen werden. Im Widerspruchsverfahren gegen einen Feststellungsbescheid darf ein Steuerberater aber nicht mehr tätig werden. Widerspruchs gegen einen Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht. Denn die Führung eines Widerspruchsverfahrens erfordert eine gezielte rechtliche Prüfung. Die damit verbundene Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der nach § 5 Abs 1 RDG maßgeblichen Umstände auch nicht als erlaubte Nebenleistung eines Steuerberaters anzusehen.
BSG, 14.11.2013, Az. B 9 SB 5/12 R
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21.11.2013